Garantiebedingungen

Garantiebedingungen

Die Firma GeMeTherm GmbH mit Sitz in Gunzenhausen gewährt auf nachfolgende Produkte:


10 Jahre Funktionsgarantie auf GeMeTherm-Infrarotheizungen aus Naturstein

  5 Jahre Funktionsgarantie auf GeMeTherm-Infrarotheizungen aus Metall, Glas, Spiegel und Tafel

                     

Garantiebedingungen

Bei Abschluss des Kaufvertrages mit dem Endkunden beginnt die Garantiedauer. Wird die erweiterte Garantieleistung in Anspruch genommen, so führt dies nicht zu einem Neubeginn, einer Verlängerung oder zu einer Unterbrechung der Garantiedauer. Eine Übertragung der Rechte aus der Garantie ist ausgeschlossen.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Funktionsgarantie ist eine bestimmungsgemäße Verwendung der Infrarotheizung, sowie die Erfüllung der nachfolgenden Bedingungen:

1. Die Infrarotheizung wurde von GeMeTherm in Form einer Wärmebedarfsberechnung (unter Berücksichtigung der erforderlichen Heizlast) projektiert.

2. Die Infrarotheizung wurde von einem Fachbetrieb ordnungsgemäß  eingebaut und abgenommen.

3. Das Formular "Garantieantrag" ist bei Inanspruchnahme der Garantie vollständig ausgefüllt und mit der Rechnung des Fachbetriebs sowie der Wärmebedarfsberechnung am Firmensitz einzureichen.

 

Garantieumfang

Die Garantie wird ausschließlich auf die Funktion der Infrarotheizungen gewährt. Alle übrigen Bestandteile der Infrarotheizung sind von der erweiterten Funktionsgarantie ausgeschlossen. Ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen sind Fehler, welche durch gewaltsame, physikalische, chemische, elektrochemische Einwirkungen entstanden sind. Bei unsachgemäßem Gebrauch, Änderungen oder Eingriffen am Gerät erlischt die Garantie. Folge-oder Begleitschäden sowie Transportschäden und unsachgemäßes Lagern unserer Infrarotheizungen umfassen die Garantie nicht.

 

Garantieabwicklung

Bei Inanspruchnahme der Funktionsgarantie auf unsere Infrarotheizungen senden Sie uns das „Formular Garantieantrag“ vollständig ausgefüllt und mit den geforderten Unterlagen direkt zu uns an den Firmensitz. Das Formular Garantieantrag finden Sie am Ende der Seite als PDF-Datei zum Download. Nach Erhalt der eingesendeten Unterlagen und Prüfung des Sachverhaltes ist es in Einzelfällen auf Anweisung von uns erforderlich, dass die defekte Infrarotheizung direkt an uns eingesandt werden muss. Nach Abschluss der sorgfältigen Prüfungen wird unsererseits ermittelt, ob ein Garantieanspruch besteht. Liegt ein Garantieanspruch vor, wird durch uns festgelegt, wie und auf welche Art und Weise der Fehler/Defekt zu beheben ist. Es wird entweder die Infrarotheizung repariert oder durch eine vergleichbare Infrarotheizung ersetzt. Die Garantieleistung wird in der Regel an unserem Firmensitz erbracht. Der Kunde trägt die Transportkosten für die Zusendung, Rücklieferung und Montage der Infrarotheizungen. Weitergehende Ansprüche gegen uns sowie Haftung für eventuelle Folgeschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Formular Garantieantrag
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